Bevollmachtigter

Bevollmächtigter5 in CH (Art. 4 Abs. 1 Bst. g MepV, Art. 4 Abs. 1 Bst. f IvDV) Natürliche oder juristische Person in der Schweiz, die von einem im Ausland ansässigen Hersteller schriftlich beauftragt (Mandat) wird, in seinem Namen bestimmte Aufgaben gemäss MepV / IvDV wahrzunehmen. Hat der Hersteller eines Produktes seinen Sitz nicht in der Schweiz, so dürfen seine Produkte nur in Verkehr gebracht werden, nachdem ein Bevollmächtigter mit Sitz in der Schweiz mandatiert wurde6. Dies gilt auch für Hersteller mit Sitz in der EU/EWR. Die Benennung des Bevollmächtigten gilt mindestens für alle Produkte einer generischen Produktgruppe.

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste der  Bevollmächtigter: