
Importeur
Importeur (Art. 4 Abs. 1 Bst. h Mep, Art. 4 Abs. 1 Bst. g IvDV) Ein Importeur wird nicht «benannt», sondern die Rolle ergibt sich aus der Tätigkeit, welche ausgeübt wird, wenn eine natürliche oder juristische Person in der Schweiz ein Produkt aus dem Ausland auf dem Schweizer Markt in Verkehr bringt.
Nachfolgend finden Sie eine vollständige Liste der Importeure:
