Hersteller

Hersteller (Art. 4 Abs. 1 Bst. f MepV, Art. 4 Abs. 1 Bst. e IvDV) Natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder neu aufbereitet beziehungsweise entwickeln, herstellen oder neu aufbereiten lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Die Pflichten des Herstellers gelten auch für Personen, welche die Tätigkeiten gemäss Art. 16 Abs. 1 MDR bzw. Art. 16 Abs. 1 IVDR vornehmen; Art. 4 Abs. 1 Bst. f MepV / Art. 4 Abs. 1 Bst. e IvDV.

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